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Dort kollidierte das Fahrzeug mit dem entgegenkommenden PKW Zastava, der von Irene Zimmermann mit einer Geschwindigkeit von 80 bis 85km/h in Fahrtrichtung Meiningen gesteuert wurde. Irene Zimmermann hatte keine Möglichkeit, dem entgegenkommenden PKW des Angeklagten auszuweichen. Irene Zimmermann und ihr 11-jähriger Sohn Daniel Zimmermann erlitten bei dem Unfall so schwere Verletzungen, daß sie noch an der Unfallstelle starben. Die 13-jährige Tochter Alexandra Zimmermann, die sich ebenfalls in dem PKW von Irene Zimmermann befunden hatte, verstarb am 06.01.1999 an den durch den Unfall erlittenen Verletzungen. Bei Anwendung der erforderlichen Sorgfalt hätte der Angeklagte, als ihm vor der Rechtskurve ein PKW auf seiner Seite entgegenkam von dessen Lichtern er sich auch geblendet fühlte, nicht nur nach rechts ausweichen, sondern auch seine Fahrgeschwindigkeit erheblich verringern können und müssen. Vor der Rechtskurve wäre das dem Angeklagten möglich gewesen.
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Bei einer angemessenen Reduzierung der Fahrgeschwindigkeit wäre es dem Angeklagten auch möglich gewesen, die folgende Rechtskurve zu durchfahren, ohne auf die Gegenfahrbahn zu geraten.
So weit zur Unfalldarstellung des Gerichtes. Der Bericht des Sachverständigen hört sich bedeutend schlimmer an, da er die technischen Details darstellt.
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Das durchzulesen ruft auch heute wieder Gefühle hervor, die sind nicht zu beschreiben, einfach furchtbar, genau wie zu der Zeit, als die Polizei vor der Tür stand und sich erkundigte, ob das Auto "sowieso" uns gehört und was sie sonst noch wissen wollten. Zu dem Zeitpunkt ahnt man dann schon etwas Furchtbares. Viel von der Zeit danach ist bis heute nur in Bruchstücken in meiner Erinnerung. Das Bild oben ist auf alle Fälle in unserer Küche, wo ich oft saß und einfach das Bild und die Kerzen anstarrte, bis ich Ende Januar zu meiner Mutter nach Zella-Mehlis zog.
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